Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung in allen schulischen und außerschulischen Belangen.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Betreiben von Schulen, Kindergärten, Nachhilfe- und Bildungszentren und Sprachschulen; die Durchführung von Tagungen und Seminaren mit fachbezogenen Referaten für Eltern und die breite Öffentlichkeit.