Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von technischen Dienstleistungen im Bereich Haustechnik und Gebäude, insbesondere Hausmeisterdienstleistungen, der Trockenbau, Fliesen- und Plattenleger-Handwerk sowie das Ausbessern und Streichen von Wänden und Decken - alles unter Ausschluss von Tätigkeiten i.S. Anlage A zur Handwerksordnung - sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.