Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Konzeption, Entwicklung und die Durchführung von Incentives, Marketing und Vermittlung, Special Events, Grup-
penreisen und Konzerten, die Vermittlung von Dienstleistungen, wie z.B. im Handwerks- und Gastronomiegewerbe, Vertrieb und Realisierung von digitalen und Printprodukten, sowie Handel mit Werbeartikeln. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.