Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V, nach dem Sozialgesetzbuch XI und dem Sozialgesetzbuch XII, d.h. insbesondere die Erbringung privater Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie privater hauswirtschaftlicher Leistungen, Tagespflege nach SGB XI, die Beratung pflegender Angehöriger nach SGB XI, die Schulung pflegender Angehöriger nach SGB XI, die Vermittlung und Durchführung von Hausnotrufsystemen, die Vermittlung von Essen auf Rädern, die Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, die Durchführung von Pflegebegutachtungen nach SGB XI, das Anbieten Betreuten Wohnens, die Verhinderungspflege nach SGB XI. und die Betreuung von demenziell erkrankten Menschen nach SGB XI.