Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Sicherheitsdienstes, die Beratung in Sicherheitsfragen und die Durchführung von Ermittlungen, die Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Fahrer nach §§ 48, 49 PBefG, auch die Vermittlung gleichlautender Beförderungsaufträge, sowie der Transport im Güternah- und Fernverkehr, Spedition und Lagerei; die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck.