Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, auch an anderen Gesellschaften jedweder Rechtsform, im In- und Ausland jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Es können auch kurz- oder langfristig Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien, Gold, Rohstoffe und andere Werte erworben und verwaltet werden. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt.