Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung von Stellplätzen, Immobilien und Büroflächen unter Ausschluss der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gem. § 34c GewO, der Betrieb von Corona Teststationen, der Vertrieb von Covid-19 Produkten wie z.B. Antigentests, Schutzausrüstung, Hygieneprodukte, der Online-Handel mit Haushaltswaren, Lebensmitteln, Kraftfahrzeugen und Elektronik sowie deren Herstellung durch Subunternehmer, die Beförderung von Personen im Rahmen eines Mietwagen- und Taxibetriebs und die Durchführung von Transport- und Umzugsdiensten sowie Montageservice. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.