Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung folgender Zwecke: a. gemeinnützige Zwecke: i. die Förderung der Kunst und Kultur; ii. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und iii. die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigen Zwecke.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Öffentliche Ausstellungen und Workshops, sowie das Abhalten von Bildungsformaten an Schulen und Jugendeinrichtungen.