Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmens-Management und Förderberatung. Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und deren Verkauf. Die Vermittlung von Aufträgen und Beteiligungen aller Art.