Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Vermietung, der Im- und Export von Autos auf eigene Rechnung sowie für Dritte, weiterhin die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.