Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Industriepartnem, Vorträge, Netzwerkbildung und Geschäftsanbahnung in diesem Wirtschaftssegment, Untemehmensnachfolgeberatung und Durchführung von Machbarkeitsstudien, Interimsmanagement, Veranstaltungslogistik nebst der Entwicklung und Vermarktung von kulturellen- und kulinarischen Angeboten.