Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und Verwertung von Immobilien und Beteiligungen an Immobilienunternehmen sowie das Management von Immobilienunternehmen und die Erfüllung aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung und Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen, die Vorbereitung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen und für eigene und fremde Rechnung sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer, die Akquisition, Entwicklung sowie An- und Verkauf von Immobilien und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Aktivitäten, und die Erbringung von FM Dienstleistungen.