Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen in Höhe von mindestens 10 % am Grund- und Stammkapital von Kapitalgesellschaften, sowie die ordnungsgemäße Verwaltung der Geschäftsanteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Der Verkauf von Grundstücken, Wohn- und Geschäftshäusern, sowie deren Entwicklung, Verwaltung und Verwertung.