Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Programmierung und Wartung von Webseiten, Webanwendungen und Softwarelösungen, Beratung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Online-Marketing, Entwicklung, Vertrieb, Verkauf und Wartung von Software, Saas, Webanwendungen, Apps und Softwaresystemen, sowie Betreiben von Onlineshops. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.