Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Personal- und Unternehmensberatung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im In- und Ausland; insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung von Kontakten zwischen Unternehmen und Fach- und Führungskräften. Rechts- und Steuerberatung erbringt die Gesellschaft nicht. Genehmigungsbedürftige Geschäfte nach dem Arbeitnehmerüberlassungs- oder Arbeitsförderungsgesetz werden ebenfalls nicht betrieben.