Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von privaten und gewerblichen lmmobilien, Lizensierung von Namensrechten sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung von anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte.