Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte; die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen; die Erbringungen von Dienstleistungen im Bereich Training, Coaching, Marketing und Vertrieb sowie vergleichbare Leistungen; die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Workshops, Seminaren und Events; die erlaubnisfreie Wirtschaftsberatung von Unternehmen, Einzelpersonen und sonstigen Einheiten wie Verbänden, Vereinen, Stiftungen, etc..