| Eintragungstext | | Text | Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.04.2021 geschaffene bedingte Kapital 2021/II beträgt nach erfolgter Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nunmehr 2.378.329,02 EUR. (Bedingtes Kapital 2021/II) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.07.2023 ist das bedingte Kapital vom 16.04.2021 (Bedingtes Kapital 2021/I) geändert und nunmehr auf bis zu 666.233 EUR erhöht. Das Bedingte Kapital 2021/1 dient ausschließlich der Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG in Form von Aktienoptionen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2021, geändert durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2023 gewährt werden. (Bedingtes Kapital 2021/I) |
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| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2022 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.686.093,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 23.06.2027. (Genehmigtes Kapital 2022/I) |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Linus GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 181026 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.01.2021; 28.01.2021. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2021 ist die LINUS Finance Brokerage GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 199047 B) im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2023 ist die Linus Co-lnvestment UK II GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 243392 B) im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung ohne Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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