Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die nicht genehmigungspflichtige Unternehmensberatung, insbesondere Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, nicht genehmigungspflichtige Beratung und Vermittlung von Eigenkapital-, Mezzanine und Fremdkapitalfinanzierungen, nicht genehmigungspflichtige Beratung bei und Vermittlung von Projektfinanzierungen, Aufbau und Management von Unternehmensbeteiligungen, Verwaltung des eigenen Vermögens. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.