Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen aller Art sowie sämtliche Dienstleistungen hierzu, die Unternehmensberatung und sonstige Dienst- und Managementleistungen, soweit hierfür jeweils keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Daneben wird auch eigenes Vermögen verwaltet.