Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Herstellung von Audio- oder audiovisuellen Produktionen und Ton- bzw. Datenträgern.
2. Vertrieb und Verkauf derselben.
3. Die Präsentation und mediale Vermarktung von Künstlern und deren Produkten (Merchandising).
4. Planung und Durchführung von multimedialen Ereignissen.
5. Verlagstätigkeit (verlegerische Tätigkeit/Verlagsgeschäft).
6. Vermietung des Studios/der Produktionsmittel.