Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung bzw. Verpachtung von Betriebsausstattungen und sonstigen beweglichen Wirtschaftsgütern für Büroimmobilien und für sonstige Immobilien (Betriebsvorrichtungen, technische Gebäudeausrüstung, Inventar), die Anmietung und Vermietung von Büroimmobilien und sonstigen Immobilien, sowie die Erbringung von Gebäudemanagementdienstleistungen. Ausgeschlossen sind Geschäfte, die gemäß § 34 c GewO erlaubnispflichtig sind.