Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das unmittelbare und mittelbare Halten und Verwalten von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, einschließlich der Erbringung von Service-Dienstleistungen an Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Buchhaltung, Lohnabrechnung, Bestellung eines Geschäftsführers, Management-Unterstützung usw.).