Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, Vermietung, Verwaltung sowie der Verkauf und die Vermittlung von bebauten und unbebauten Liegenschaften; Objektdesign, Ladeneinrichtungen, Raumausstattung und die Errichtung von Baulichkeiten als Baubetreuer und Baupartner sowie deren Umbau, Renovierung und Instandsetzung im eigenen Namen oder im Auftrag Dritter als Generalübernehmer mit qualifizierten Nachunternehmern, einschließlich der Erbringung von Planungsleistungen nach dem Leistungsbild der HOAI.