Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, Entwicklung und Vermarktung von Softwareprodukten sowie die Lizenzvergabe für eigene Softwareprodukte, darüber hinaus auch die Verwaltung eigenen Vermögens, auch durch den Erwerb, den Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen, auf eigene Rechnung nicht für Dritte.