Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: den Betrieb einer Kindertagesstätte, unterstützende Beratungsleistungen für Eltern bei Erziehungs- und Bildungsfragen (z.B. durch Erziehungsberatung unter Einsatz pädagogischer Fachkräfte und Sozialarbeiter/innen), die Durchführung kindgerechter Sport- und Bildungsaktivitäten (Spiele, Projekte) in ausgewählten Bereichen (z.B. Gesundheit, Umwelt, Musik, Kunst, Mathematik und Sport). Der Betrieb der Kindertagesstätte, die unterstützenden Beratungsleistungen sowie die Durchführung der kindgerechten Sport- und Bildungsaktivitäten erfolgen durch die Gesellschaft unmittelbar selbst.