Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Obst, Gemüse und Fleischprodukten sowie der Handel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Tabakwaren, Reinigungs-, Kosmetik- und Hygieneartikeln sowie Winterdienst, Garten- und Landschaftsbau, Büroreinigung sowie Dienstleistung, Marketing, Vermittlung von Geschäften mit Dritten im Bereich des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft, Projektmanagement und Handel.