Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import/Export von Waren jeglicher Art und der Internethandel, die Erbringung von Consultingleistungen, die Investition in Vermögensgüter und die Vermögensverwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit diese Tätigkeiten genehmigungsfrei vorgenommen werden können