Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Betrieb und Vertrieb von digitalen Produkten und Dienstleistungen für Veranstaltungen sowie Erbringung von Service- und Beratungsleistungen in den Bereichen Telekommunikation, IT und Broadcasting; Entwicklung und Verkauf von Hard- und Software; ausgenommen Rechts- oder Steuerberatung; Erbringung von Managementleistungen für Dritte.