Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und Verkauf, der Handel von Süßigkeiten, Cateringservice, die Ausrichtungen von Events, das Betreiben von Foodtrucks und Imbisswagen, die Herstellung und der Vertrieb von Foodtrucks und Imbisswagen, Belieferung von Lizenznehmern, Tätigkeit aufgrund Lizenzgeber, Franchisgeber, der Import und die Einfuhr von Süßigkeiten von Ländern außerhalb der EU, Export innerhalb der EU.