Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Betreuungs- und Pflegeleistungen nach SGB V, SGB XI und SGB XII im Rahmen eines ambulanten Pflegedienstes; Erbringung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen; Erbringung von allgemeinen Unterstützungsleistungen; Anmietung und Vermietung von Wohnraum für ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Erbringung von immobilienbezogenen Dienstleistungen, soweit diese keiner besonderen gewerberechtlichen Erlaubnis bedürfen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.