Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Musikverlages und einer Musikproduktion zur Produktion und Vermarktung von audio- und audiovisuellen Produkten, insbesondere durch Herstellung und/oder Lizensierung von Ton- und Bildtonaufnahmen. Darüber hinaus ist der Zweck der Gesellschaft der Erwerb und die Vergabe von Merchandisingrechten sowie die Produktion, Herstellung und Vertrieb von Merchandisingartikeln.