Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die technische Entwicklung und Umsetzung eines Geschäftsmodells im Bereich von Finanzinnovationen, insbesondere auf dem Gebiet der automatisierten Investition von Einlagen, E-Geld und sonstigen Kartenguthaben, unter Ausschluss eigener Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen.