Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen im Gesundheitswesen sowie als Konzept- und Designstudio und in der Medienproduktion, Softwareentwicklung, Eventveranstaltung, An- und Verkauf von Waren, insbesondere der Betrieb von Onlineshops für den Vertrieb von Modeaccessoires, Kleidungsstücken oder anderen beweglichen Sachen, sowie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch von Beteiligungen an anderen Unternehmen.