Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und/oder Wohnimmobilien, Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Kaufverträgen über Wohn- oder Gewerbeimmobilien sowie Projektierung und Realisierung von Bauvorhaben für eigene oder auf fremde Rechnung.