Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import und Export, Handel sowie Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln sowie anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs und von Gastronomiebedarf als Einzelhändler oder als Großhändler, einschließlich Versand sowie Vertriebsformen unter Nutzung neuer Medien, und Erbringung von Lieferservice.