Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, die Vermarktung und der Vertrieb von Feuerleitsystemen und zugehörigen Produkten sowie damit verwandte Dienstleistungen und Geschäfte.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt zur Gründung, zum Erwerb oder zur mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - an in- und ausländischen Unternehmen dieses oder anderer Geschäftszweige sowie zur Übernahme der Geschäftsführung bei solchen Unternehmen.