Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, inbesondere solchen, deren Geschäftsgegenstand der Erwerb und der Vertrieb von Druckerzeugnissen, Bild-, Ton- und Datenträgern und sonstigen Medien aller Art als Buchhandelsunternehmen, insbesondere der Vertrieb der vorgenannten Produkte als Franchisenehmer sowie der Vertrieb von Druckerzeugnissen, Bild-, Ton- und Datenträgern und sonstigen Medien aller Art über das Internet.