Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf sowie der Vertrieb von Grundstücken und/oder Teileigentum an Grundstücken sowie von grundstücksgleichen Rechten und die Projektentwicklung, Errichtung und/oder der Abriss von Gebäuden darauf und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.