Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von betriebs- und wirtschaftsberatenden Tätigkeiten und die Geschäftsführung von Unternehmen jeglicher Art sowie öffentlichen Institutionen. Die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Gruppengesellschaften, auch gegen Entgelt, jedoch unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Dienstleistungen. Die Gesellschaft übt keine Maklertätigkeit gemäß § 34 c der Gewerbeordnung aus.