Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäfte im ln- und Ausland hinsichtlich Firmenbeteiligungen und Aufbau gemeinnütziger Strukturen sowie jeweils zugehörige Portfolio-Abrundung in folgenden Bereichen: Mediengeschäfte aller Art in Fernsehen, Rundfunk, Internet, Printmedien und Verlagen, außerdem: Bildung und Gesundheit, Immobilien, Dienstleistungen (vor allem in den Bereichen Transport und Sicherheit).