Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erzeugung, der Erwerb und der Vertrieb von Werken der Literatur, Kunst, Musik und Unterhaltung als Verlag sowie die Organisation, Betreuung und Durchführung von Marketing- und anderen werblichen oder absatzfördernden Maßnahmen für sich selbst und Dritt einschließlich der Erbringung sämtlicher Dienstleistungen in verlegerischem Zusammenhang.