Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben der Website "www.eigenheimcheck.com" sowie der App "Eigenheimcheck", die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und sonstige Tätigkeiten gem. § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO, die Vermittlung von sonstigen Darlehens- und Bausparverträgen gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO, die Vermittlung von Grundstücksgeschäften als Immobilienmakler gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO.