Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung für Bau- und Industrievorhaben, Immobilien, sowie in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, die Auftragsvermittlung für den Handel mit medizinischen Gebrauchsgütern in Zusammenarbeit mit zugelassenen Partnern, der Handel mit Rohstoffen, Bautechnik und Fahrzeugen. Keine Tätigkeit nach § 34c der Gewerbeordnung.