Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb von Fitness- und Freizeitanlagen sowie hiermit zusammenhängenden Leistungen einschließlich des Verkaufs von Speisen, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln; Betrieb von Gastronomie- und Hotelbetrieben sowie hiermit zusammenhängenden Leistungen; die Durchführung und Organisation von Messen, Messebeteiligungen, Events, Ausstellungen, Konferenzen und Seminaren im eigenen und im fremden Namen mit sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Leistungen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Beratungen; Vermietung von Gewerbe- und Veranstaltungsräumen; Werbedienstleitungen und hiermit zusammenhängende Leistungen einschließlich Leistungen des Direktmarketings; Verkauf von Bekleidungstücken und Merchandise-Artikeln; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Gegenstand.