Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Vermittlung von Verträgen und der Verkauf von Elektronik-Geräten nebst Abschluss aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte sowie der Handel mit Ersatz- und Zubehörteilen für den Telekommunikationsbereich, der Groß- und Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten und Mobiltelefonen - die Annahme und Weiterleitung von Reparaturdienstleistungen und sonstige Telekommunikation - Marketing.