Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Firmen, Gesellschaften und Behörden, sowie der Handel mit Software-Produkten und deren Installation und Wartung sowie die Schulung der Anwender. Die Entwicklung von Computer-Software aller Art, sowie verwandter Produkte und der Handel damit. Hierzu gehören auch reprotechnische Produkte, Computer Hardware und Telekommunikationsprodukte (Hard- und Software).