Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel von Waren aller Art, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch das Eingehen von Stillhaltegeschäften zur Erzielung von Einnahmen, Krypto-Trading, die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie durch den Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.