Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb und Marketing von Waren und Leistungen verschiedener Art über sämtliche Vertriebs- und Marketingkanäle einschließlich des Online-Vertriebs und -Marketings, insbesondere im Bereich der Büroorganisation und Verwaltung, sämtlichst nicht genehmigungspflichtig, sowie die Herstellung und Vermittlung von Geschäftskontakten.