Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen, der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen sowie die Vermögensverwaltung, der Erwerb und das Verwalten von Grundvermögen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) bedürfen.